Waffe: | Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen. | |
Munition: | Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen. | |
Scheiben: | Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 – 9 = je 25 mm. | |
Entfernung: | 100 m | |
Anschlag: | Liegend freihändig – stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden. | |
Programme: | 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO). |